Berufsaufgaben der Innenarchitekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden. Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Neubauten sowie den Umbau, den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden im Bestand, sowie die räumliche Erweiterung und Ergänzung vorhandener Objekte, Umnutzungen auch mit Nutzungs- änderungen, Modernisierungen, Sanierungen, Entkernungen und Revitalisierungen. Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilität für das Planen und Gestalten im Neubau und Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen die Innenarchitekten, mit umfangreichen und diffizilen Ausbaumaßnahmen das direkte Umfeld der Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu planen und begleitend umzusetzen. Dies schließt je nach Bedarf auch Fassaden- änderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Erweiterung bestehender Raumstrukturen mit ein. Als Voraussetzung dafür besitzen Innenarchitekten die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.